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Betriebsgruppe


Die GVV Betriebsgruppe hat keinen Vorstand. Die Betriebsgruppe besitzt lediglich Ihre Sprecher, die die basisdemokratische Ordnung der Betriebsgruppe nach aussen vertreten. Sämtliche Entscheidungen werden von den Mitgliedern getroffen.

  • Wir sind keine Posten- und Funktionärsgemeinschaft, die nach dem Vererbungsprinzip arbeitet und Titel unter sich verteilt.
  • Wir begrüßen die demokratische Auseinandersetzung und erwarten einen respektvollen, freundlichen und höflichen Umgang.
  • Kritische Mitglieder und Querdenker sind bei uns herzlich willkommen und ausdrücklich erwünscht.
  • Wir freuen uns selbstverständlich über jeden Konsens, "JA-Sager/in" und "Abnicker/in" sind aber nicht unsere Zielgruppe.
  • Wir stehen für eine klare und kämpferische Haltung. Streikrecht ist ein Grundrecht und kein Tabu.

Die Sprecher der Betriebsgruppe

Mathias Heise Ralf Siegels
Andreas Schubel
Sprecher der BG
Tätig seit 1992 bei Bewag/Vattenfall

Arne Pfau
Sprecher der BG
Tätig seit
bei
Bewag/Vattenfall
Mathias Heise
Sprecher der BG
Tätig seit 1998 bei Bewag/Vattenfall
Ralf Siegels
Sprecher der BG
Tätig seit 1990 bei Bewag/Vattenfall

 


Unsere Grundsätze

Basisdemokratisch Die GVV ist eine basisdemokratische Gewerkschaft. Über alle Beschlüsse entscheiden die Mitglieder direkt auf
Mitgliederversammlungen und keine selbstherrlichen Funktionäre, die am Mitgliederwillen vorbei handeln.
Gegen Filz Wir wollen raus aus der traditionellen Verfilzung von Gewerkschaft, Betriebsräten und Arbeitgeber.
Überparteilich Unsere Betriebsgruppe ist unabhängig und überparteilich. Unsere einzige Aufgabe ist es, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Handlungsbereich zu vertreten. Politische Empfehlungen oder Stellungnahmen lehnen wir ab.
Informativ Informationen durch uns erfolgen zeitnah und kritisch und wir scheuen uns nicht, die Dinge beim Namen zu nennen.
100% Arbeitnehmer Wir wollen uns nicht abschotten. Wir sind immer bereit, mit Personen und Vereinigungen zusammenzuarbeiten, sofern diese die Interessen von uns Arbeitnehmern wahrhaft und ehrlich vertreten, anstatt sie zu verschachern und zu verraten, und mit ihnen, Seite an Seite, für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne zu kämpfen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

 

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