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Bezahlung für Qualifikation?

Im Konzerntarifvertrag werden die Zusammenhänge von Tätigkeit, Verantwortung und Qualifikation in Bezug auf die Gehaltsgruppe bezeichnet. Übernimmt ein Mitarbeiter/in eine Funktion, dann sind damit Aufgaben (Tätigkeitsmerkmale) und Verantwortungen verbunden. Gleichzeitig bedarf es bestimmter Qualifikationen, um diese Tätigkeit vollumfänglich übernehmen zu können.

Das ist aus unserer Sicht erstmal nachvollziehbar.

Aber was passiert, wenn ein Mitarbeiter/in aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen eine Funktion übernehmen soll, aber die formalen Qualifikationen nicht erfüllt? Der Fachbereich überträgt dem Mitarbeiter/in zwar die Funktion vollumfänglich und hat auch keine Bedenken, aber aufgrund fehlender Qualifikationen bleibt die volle Eingruppierung vielleicht verwehrt.

Nun wird es ungerecht. 

Ihnen wird die Funktion zugemutet und Sie dürfen auch die volle Verantwortung übernehmen, nur das Geld möchte man Ihnen nicht bezahlen. Jetzt wendet sich das Blatt und Sie werden plötzlich für Ihre Qualifikation bezahlt, aber nicht für Ihre Tätigkeit und Verantwortung. Warum sollten Sie die gleiche Verantwortung tragen, wenn Ihnen doch die Qualifikation fehlt?

So passiert es leider an der einen oder anderen Stelle.

Diese Auslegung halten wir für ungerecht und eine Fehlentwicklung. An dieser Stelle fodern wir eine Änderung.

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