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Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM

Sind Arbeitnehmer/-innen innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben, dann verlangt der Gesetzgeber, dass ihnen der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbietet.

Anspruch auf ein BEM haben alle Beschäftigten. Ziel ist es dabei Lösungen für eine dauerhafte Beschäftigungsfähigkeit zu suchen.

* Sinn und Zweck des BEM ist, den Ursachen krankheitsbedingter Fehlzeiten von Beschäftigten gemeinsam nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie die krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden. Es geht darum, frühzeitig zu erkennen, ob Beschäftigte Hilfe und Unterstützung zur Sicherung ihrer Erwerbsfähigkeit benötigen und entsprechend zu handeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung arbeitsbedingt ist oder nicht. Ein rechtzeitig durchgeführtes BEM sollte es langfristig erkrankten Beschäftigten ermöglichen, in kleinen Schritten (dauerhaft) wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

* Text vom BMAS

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BEM

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